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Der Straßen -, Kanal –
und Wasserbau zählt zu den elementaren
Grundaufgaben einer Gemeinde. Aus diesem
Grund, aber auch aus etwa umwelt – oder
gesundheitspolitischen Gründen muss die
Priorität der Umsetzung solcher Projekte
sehr hoch sein.
Eine neue Gemeindestraße
ohne Kanalanschluss ist heute undenkbar.
Bestehende Straßenzüge ohne Kanalsystem
sind raschest damit zu versehen. Bei der
Planung einer neuen Straße sind daher
immer die Kanalisation und die
Wasserversorgung mit einzubeziehen.
Selbstverständlich müssen im Zuge des
Straßenneubaus zuvor sämtliche Einbauten
koordiniert verlegt werden. Es ist daher
sinnvoll, die Belange von Straße, Kanal
und Wasser in einem Bereich zu
verwalten.
Effiziente Verwaltung:
Im Zeitalter der
Informationstechnologie ist die
Verwaltung der Straße mittels
entsprechender kostengünstiger, auf dem
Markt angebotene
Datenverarbeitungsprogramme zu
forcieren.
Prioritätensetzung:
Aufgrund der begrenzten
finanziellen Mittel der Gemeinde muss
für die Instandhaltung von Straße, Kanal
und Wasser eine möglichst objektive
Dringlichkeit festgelegt werden. Dies
kann durch Fixierung von überprüfbaren
Kenndaten geschehen. Anhand dieser
Kenndaten kann dem Bürger dargelegt
werden, warum die Adaptierung einer
bestimmten Straße vor einer anderen zum
Zug kommt.
Konzepte:
Insbesondere bei
Neubauten sind unter Einbeziehung
anderer Bereiche (z.B. Raumordnung,
Ortsbildgestaltung) aufgrund der
Prioritäten Konzepte zu entwickeln.
Dabei sind die finanziellen
Möglichkeiten zu berücksichtigen.
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Prioritäten und
finanzielle Mittel führen zu:
·
Kurzfristigen Konzepten
(sofort)
·
Mittelfristigen Konzepten
( bis 5 Jahre)
·
Langfristigen Konzepten (
10 Jahre oder länger z.B.
Gemeindezentrum, Wellness - Center)
Bei langfristigen
Konzepten ist eventuell ein Stufenplan
hilfreich.
Die Erstellung von
Konzepten sollte nach einer vorgegebenen
Struktur erfolgen. (Check – Liste) Ein
Fixpunkt dabei muss die Koordination der
Einbauten betreffen, ein weiterer die
genauen Vorgaben für die ausführenden
Firmen (inklusive Ausschreibung).
Bürgernähe:
Unter Bedachtnahme der
rechtlichen Komponente und einer
gewissen Einheitlichkeit eines
Straßenzuges, soll der Bürger bei der
Planung der Straßengestaltung voll
eingebunden werden. (Der Bürger
identifiziert sich mit „seiner“
Straße.) Es entspricht dem
freiheitlichen Verständnis, Vorschläge
bzw. Projekte aus der Bevölkerung, die
über eine Straßengestaltung hinausgehen,
objektiv zu prüfen und mit den Bürgern
zu diskutieren.
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