Wegweiser: Straße, Kanal, Wasser 



 

 

 

 

 

 

 

 

 


Straße, Kanal, Wasser

Der Straßen -, Kanal – und Wasserbau zählt zu den elementaren Grundaufgaben einer Gemeinde. Aus diesem Grund, aber auch aus etwa umwelt – oder gesundheitspolitischen Gründen muss die Priorität der Umsetzung solcher Projekte sehr hoch sein.

Eine neue Gemeindestraße ohne Kanalanschluss ist heute undenkbar. Bestehende Straßenzüge ohne Kanalsystem sind raschest damit zu versehen. Bei der Planung einer neuen Straße sind daher immer die Kanalisation und die Wasserversorgung mit einzubeziehen. Selbstverständlich müssen im Zuge des Straßenneubaus zuvor sämtliche Einbauten koordiniert verlegt werden. Es ist daher sinnvoll, die Belange von Straße, Kanal und Wasser in einem Bereich zu verwalten.

Effiziente Verwaltung:

Im Zeitalter der Informationstechnologie ist die Verwaltung der Straße mittels entsprechender kostengünstiger, auf dem Markt angebotene Datenverarbeitungsprogramme zu forcieren.

Prioritätensetzung:

Aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel der Gemeinde muss für die Instandhaltung von Straße, Kanal und Wasser eine möglichst objektive Dringlichkeit festgelegt werden. Dies kann durch Fixierung von überprüfbaren Kenndaten geschehen. Anhand dieser Kenndaten kann dem Bürger dargelegt werden, warum die Adaptierung einer bestimmten Straße vor einer anderen zum Zug kommt.

Konzepte:

Insbesondere bei Neubauten sind unter Einbeziehung anderer Bereiche (z.B. Raumordnung, Ortsbildgestaltung) aufgrund der Prioritäten Konzepte zu entwickeln. Dabei sind die finanziellen Möglichkeiten zu berücksichtigen.

·        Prioritäten und finanzielle Mittel führen zu:

·        Kurzfristigen Konzepten (sofort)

·        Mittelfristigen Konzepten ( bis 5 Jahre)

·        Langfristigen Konzepten ( 10 Jahre oder länger z.B. Gemeindezentrum, Wellness - Center)

Bei langfristigen Konzepten ist eventuell ein Stufenplan hilfreich. 

Die Erstellung von Konzepten sollte nach einer vorgegebenen Struktur erfolgen. (Check – Liste) Ein Fixpunkt dabei muss die Koordination der Einbauten betreffen, ein weiterer die genauen Vorgaben für die ausführenden Firmen (inklusive Ausschreibung).

Bürgernähe:

Unter Bedachtnahme der rechtlichen Komponente und einer gewissen Einheitlichkeit eines Straßenzuges, soll der Bürger bei der Planung der Straßengestaltung voll eingebunden werden. (Der Bürger identifiziert sich mit „seiner“ Straße.)   Es entspricht dem freiheitlichen Verständnis, Vorschläge bzw. Projekte aus der Bevölkerung, die über eine Straßengestaltung hinausgehen, objektiv zu prüfen und mit den Bürgern zu diskutieren.