Wegweiser: Sozialwesen 



 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sozialwesen

Jedes Gemeinwesen muss soziale Aufgaben für seine Mitglieder wahrnehmen, die in Not oder Bedrängnis geraten sind. Daraus erwächst der Gemeinde eine Sorgepflicht für seine Bürger. In einer modernen Gemeinde beschränkt sich aber die tätige Hilfe nicht nur auf ausgesprochene Notfälle, sondern sieht auch eine Prävention vor dem Absturz in menschenunwürdige Verhältnisse vor.

Öffentliche Hilfe ist aber nicht nur an Notfälle wie Krankheit oder Armut gebunden, sondern muss auch für Mitbürger in bestimmten Lebenslagen geleistet werden, z.B. für ältere Menschen, berufstätige Mütter u.v.a.

Gemeindewohnungen:

Die Gemeinde Pressbaum besitzt einige Gemeindehäuser, die der Gemeinde, also uns allen hohe Erhaltungskosten verursachen. In der heutigen Zeit ist die Inanspruchnahme einer Gemeindewohnung nur mehr mit einer sozialen Bedürftigkeit zu rechtfertigen.

Die von der Gemeinde zu vergebenden Sozialwohnungen sollen nur nach objektiven Anspruchsvoraussetzungen vermietet werden dürfen. Bei Wegfall dieser Voraussetzung ist die Wohnung innerhalb einer Kündigungsfrist zu räumen und bis dahin der marktübliche Mietpreis zu bezahlen.

Nicht für Sozialzwecke benötigte Gemeindehäuser und Wohnungen sind zu verkaufen oder auch als so genannte „Startwohnungen“ jungen finanziell schwachen Ehepaaren zu einem sozialen Mietzins zur Verfügung zu stellen.

Finanzielle Zuwendungen:

Finanzielle Zuwendungen für Pressbaumer Bürger haben ebenfalls nur nach objektiven Vergabekriterien zu erfolgen, wobei die Unterstützung auch durch die örtlichen Organisationen des Hilfswerkes,  Altersheimes u.a. indirekt erfolgen kann.

Unter diese Unterstützung fällt auch die Organisation eines Shuttle - Busses, der die Beweglichkeit, insbesondere älterer Bürger und auch der Bürger aus den abgelegenen Ortsteilen verbessern soll. Der Shuttle - Bus soll unser Ortsgebiet in einem regelmäßigen Fahrplan abfahren, aber auch innerhalb des Fahrplanes telephonisch punktgenau bestellt werden können, um unsere Mitbürger in die Einkaufsmeile, auf das Gemeindeamt, zum Arzt oder zum Bahnhof u.s.w.  zu bringen. Da sich ein Shuttle - Bus wahrscheinlich für Pressbaum allein nicht rechnet, soll hier eine Gemeinde übergreifende Zusammenarbeit mit Tullnerbach und Wolfsgraben gefunden werden. Der Shuttle - Bus soll nicht von der Gemeinde betrieben werden, sondern von privater Hand, jedoch wäre hier eine Subvention von Seite der Gemeinde sinnvoll. Zu prüfen ist, ob der Shuttle - Bus den Schülerbus ersetzen kann, was einen Rationalisierungseffekt bezüglich der Kosten bedeuten würde.

Zu einer guten Lebensqualität gehört auch die gefahrlose Erreichbarkeit anderer Ortsteile, deshalb ist „Mobil in Pressbaum“ kein Schlagwort, sondern eine Notwendigkeit.

Sicherheit:

Das Sicherheitbedürfnis der Bevölkerung ist ebenfalls ein Teil unserer Lebensqualität geworden, eben weil Sicherheit nicht mehr selbstverständlich ist. Auf die Gefahren um die Sicherheit der Bürger muss die Gemeinde aufmerksam machen, am besten in Zusammenarbeit mit der Gendarmerie. Über den Schutz von Eigentum und über das Verhalten im Notfall soll die Bevölkerung ausreichend aufgeklärt werden und zu mehr Zusammenarbeit mit der Gendarmerie veranlasst werden.

Eine Aufklärung der Bürger über die Drogenszene in Pressbaum und Umgebung ist dringend notwendig zum Schutz unserer Jugend. Als Beitrag zum Schutz der Jugend soll der Im Kapitel Sport  dargelegte Vorschlag „Sport statt Drogen“ dienen.