Wegweiser: Freiheitliches Programm 



 

 

 

 

 

 

 

 

 


Das freiheitliche Programm für die Zukunft von Pressbaum

Das vorliegende freiheitliche Programm für die zukünftige Entwicklung Pressbaums hat in das Zentrum der Betrachtung den Pressbaumer Bürger, gleichgültig welcher Altersgruppe, gestellt, freilich ohne aber eine ganzheitliche Sicht der Dinge aus den Augen zu verlieren. Von einer Ressortgliederung ausgehend, wurde versucht, die Grundbedürfnisse der Bürger bestmöglich zu gewährleisten und sich an den Bürgerwünschen zu orientieren.

Freiheitliche Grundprinzipien

Der freiheitliche Verhaltenskodex besitzt neben den nachstehenden Grundprinzipien, die als zentrale Handlungsmaximen die Berechenbarkeit der Ausübung der politischen Verantwortung von freiheitlichen Mandataren sicherstellen, seine Gültigkeit.

Förderung der direkten Demokratie:

·        Bei der Planung von Projekten, die die Bürgerschaft der Gemeinde in größerem Umfang finanziell belasten, sollen Bürgerbefragungen durchgeführt werden.

Bürgernähe:

·        Die Anliegen der Pressbaumer werden nicht allein alle fünf Jahre durch die Gemeinderatswahl  an die Gemeinderäte delegiert, sondern die Bürger sind in den Entscheidungsprozeß einzubinden.

·        Durch eine dem Bürger verständliche Bescheidformulierung soll dem oft undurchdringbar scheinenden „Paragraphen – Dschungel“ zu Leibe gerückt werden.

·        Für den Gemeinderat sollen für jede abzustimmende Entscheidung bessere Entscheidungsgrundlagen rechtzeitig, vor den Gemeinderatssitzungen erarbeitet werden. Abstimmungen über Causen, die niemand im Gemeinderat erklären kann, dürfen nicht mehr stattfinden.

·        Die Entscheidungsfindung soll transparenter, für den einzelnen Bürger verständlich und nachvollziehbar stattfinden.

·        Dies bedingt vor allem einen Ausbau des Bürgerinformationswesens. Die Bürgerinformation dient der objektiven Berichterstattung über die tatsächlichen Probleme der Gemeinde.  

Effiziente Verwaltung:

·        Die Gemeindeverwaltung muss nach modernen Erfordernissen reorganisiert werden. Die Funktionen der Gemeinde sollen nach Effizienz und Notwendigkeit von einer unabhängigen Stelle durchleuchtet werden. ( z. B. ISO 9001) Daraus sich ergebende Kosteneinsparungen durch Abschaffung nicht mehr sinnvoller Tätigkeiten, Doppelgleisigkeiten oder Scheinaktivitäten, sowie längerfristige Personaleinsparungen durch Nichtnachbesetzung frei gewordener Stellen führen zu einer enormen Verbilligung der Verwaltung.

·        Die Kontaktpflege zu benachbarten Gemeinden ist nicht nur aus Gründen der guten Nachbarschaft wichtig. Viele Gemeindevorhaben betreffen nicht nur unsere Gemeinde, sondern auch unsere Nachbargemeinden. Als Beispiele hierfür mögen dienen: Park & ride Anlagen, Wasserversorgung und Kanalisation, Vereinswesen, Wellness – Center, kulturelle Aktivitäten etc. Projekte dieser Art müssen gemeinsam geplant und durchgeführt werden, ergibt sich ja dadurch eine Verbilligung dieser Vorhaben. (Synergieeffekt) Das spart Bürgergeld!

Zwingendes Effizienzgebot (Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit):

·        Das Gehalt des Bürgermeisters und damit auch die Gehälter aller politischen Vertreter (Gemeinderäte) sollen auf das rechtliche Minimum reduziert werden.

·        Der Kauf von Sachgütern und Leistungen, die die Gemeinde zur Besorgung ihrer öffentlichen Aufgaben braucht, muss streng nach den Kriterien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit erfolgen.

Beachtung der Demokratie:

·        Der Gemeinderat muss wieder das Entscheidungsgremium werden und nicht eine Abstimmungsmaschinerie mit Fraktionszwang.

·        Es darf keine im Pressbaumer Gemeinderat vertretene Fraktion von einer effizienten Mitarbeit ausgeschlossen werden. Das entspricht nicht dem Auftrag des Bürgers. Jeder Pressbaumer Bürger wählt den Vertreter seines Vertrauens in den Gemeinderat, damit ist auch eine Mitarbeit bei den Aufgaben inkludiert. Einen geschäftsführenden Gemeinderat von der Mitarbeit auszuschließen, ist undemokratisch. Die Aufteilung der Geschäftsbereiche der Gemeinde muss auf alle Fraktionen, entsprechend ihrer Stärke erfolgen. Geschäftsbereiche ohne praktischen Inhalt oder entsprechendes Budget darf es nicht geben. Die Festsetzung der Anzahl der geschäftsführenden Gemeinderäte, je nachdem, ob es den Mehrheitsfraktionen nützt oder schadet, ist zutiefst undemokratisch und daher abzulehnen.