Das freiheitliche
Programm für die Zukunft von Pressbaum
Das vorliegende freiheitliche Programm
für die zukünftige Entwicklung
Pressbaums hat in das Zentrum der
Betrachtung den Pressbaumer Bürger,
gleichgültig welcher Altersgruppe,
gestellt, freilich ohne aber eine
ganzheitliche Sicht der Dinge aus den
Augen zu verlieren. Von einer
Ressortgliederung ausgehend, wurde
versucht, die Grundbedürfnisse der
Bürger bestmöglich zu gewährleisten und
sich an den Bürgerwünschen zu
orientieren.
Freiheitliche
Grundprinzipien
Der freiheitliche Verhaltenskodex
besitzt neben den nachstehenden
Grundprinzipien, die als zentrale
Handlungsmaximen die Berechenbarkeit der
Ausübung der politischen Verantwortung
von freiheitlichen Mandataren
sicherstellen, seine Gültigkeit.
Förderung der direkten Demokratie:
·
Bei der Planung von Projekten, die die
Bürgerschaft der Gemeinde in größerem
Umfang finanziell belasten, sollen
Bürgerbefragungen durchgeführt werden.
Bürgernähe:
·
Die Anliegen der
Pressbaumer werden nicht allein alle
fünf Jahre durch die Gemeinderatswahl
an die Gemeinderäte delegiert, sondern
die Bürger sind in den
Entscheidungsprozeß einzubinden.
·
Durch eine dem Bürger verständliche
Bescheidformulierung soll dem oft
undurchdringbar scheinenden „Paragraphen
– Dschungel“ zu Leibe gerückt werden.
·
Für den Gemeinderat sollen für jede
abzustimmende Entscheidung bessere
Entscheidungsgrundlagen rechtzeitig, vor
den Gemeinderatssitzungen erarbeitet
werden. Abstimmungen über Causen, die
niemand im Gemeinderat erklären kann,
dürfen nicht mehr stattfinden.
·
Die Entscheidungsfindung soll
transparenter, für den einzelnen Bürger
verständlich und nachvollziehbar
stattfinden.
·
Dies bedingt vor allem
einen Ausbau des
Bürgerinformationswesens. Die
Bürgerinformation dient der objektiven
Berichterstattung über die tatsächlichen
Probleme der Gemeinde.
Effiziente Verwaltung:
·
Die Gemeindeverwaltung muss nach
modernen Erfordernissen reorganisiert
werden. Die Funktionen der Gemeinde
sollen nach Effizienz und Notwendigkeit
von einer unabhängigen Stelle
durchleuchtet werden. ( z. B. ISO 9001)
Daraus sich ergebende Kosteneinsparungen
durch Abschaffung nicht mehr sinnvoller
Tätigkeiten, Doppelgleisigkeiten oder
Scheinaktivitäten, sowie längerfristige
Personaleinsparungen durch
Nichtnachbesetzung frei gewordener
Stellen führen zu einer enormen
Verbilligung der Verwaltung.
·
Die Kontaktpflege zu benachbarten
Gemeinden ist nicht nur aus Gründen der
guten Nachbarschaft wichtig. Viele
Gemeindevorhaben betreffen nicht nur
unsere Gemeinde, sondern auch unsere
Nachbargemeinden. Als Beispiele hierfür
mögen dienen: Park & ride Anlagen,
Wasserversorgung und Kanalisation,
Vereinswesen, Wellness – Center,
kulturelle Aktivitäten etc. Projekte
dieser Art müssen gemeinsam geplant und
durchgeführt werden, ergibt sich ja
dadurch eine Verbilligung dieser
Vorhaben. (Synergieeffekt) Das spart
Bürgergeld!
Zwingendes Effizienzgebot (Sparsamkeit,
Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit):
·
Das Gehalt des Bürgermeisters und damit
auch die Gehälter aller politischen
Vertreter (Gemeinderäte) sollen auf das
rechtliche Minimum reduziert werden.
·
Der Kauf von Sachgütern und Leistungen,
die die Gemeinde zur Besorgung ihrer
öffentlichen Aufgaben braucht, muss
streng nach den Kriterien der
Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit erfolgen.
Beachtung der Demokratie:
·
Der Gemeinderat muss wieder das
Entscheidungsgremium werden und nicht
eine Abstimmungsmaschinerie mit
Fraktionszwang.
·
Es darf keine im Pressbaumer Gemeinderat
vertretene Fraktion von einer
effizienten Mitarbeit ausgeschlossen
werden. Das entspricht nicht dem Auftrag
des Bürgers. Jeder Pressbaumer Bürger
wählt den Vertreter seines Vertrauens in
den Gemeinderat, damit ist auch eine
Mitarbeit bei den Aufgaben inkludiert.
Einen geschäftsführenden Gemeinderat von
der Mitarbeit auszuschließen, ist
undemokratisch. Die Aufteilung der
Geschäftsbereiche der Gemeinde muss auf
alle Fraktionen, entsprechend ihrer
Stärke erfolgen. Geschäftsbereiche ohne
praktischen Inhalt oder entsprechendes
Budget darf es nicht geben. Die
Festsetzung der Anzahl der
geschäftsführenden Gemeinderäte, je
nachdem, ob es den Mehrheitsfraktionen
nützt oder schadet, ist zutiefst
undemokratisch und daher abzulehnen.
|